Keine Rückdatierung von TÜV-Plaketten
13.01.12 (News)
Ab April 2012 entfällt die Rückdatierung der TÜV-Plakette. Wer seinen Wagen zu spät zur HU vorführt, bekommt die Plakette nicht mehr auf den bereits vergangenen Termin zurückdatiert. Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird also um ganze 24 Monate verlängert.
Diese neue Regelung bringt jedoch nicht nur Vorteile:
Ist Ihr Prüftermin nämlich mehr als zwei Monate überschritten, wird dies mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.
Bei einem Überschreiten des Termins von mehr als 8 Monaten sind sogar 40 Euro fällig und Ihnen werden zwei Punkte in Flensburg gutgeschrieben.
Also lieber rechtzeitig zum Fahrzeugcheck. Bei uns sind Sie in besten Händen!
